Vergabekarte
AusschreibungEU-weitDienstleistungenveröffentlicht

Geld oder Stelle

Lage: Märkischer Kreis (Kreis), Nordrhein-Westfalen

Änderungsbekanntmachung – ersetzt Fassung vom 30.06.2024.

Die Frist ist abgelaufen

Angebote waren bis möglich. Diese Seite bleibt als Nachweis des Verfahrens erhalten; ob ein Zuschlag bekannt gemacht wurde, zeigt der Verlauf des Verfahrens.
Angebotsfrist
abgelaufen vor 823 Tagen
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Die Vergabestelle nennt keinen Wert.
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
2
Angebote für alle Lose möglich · Zuschlag für höchstens 2 Lose je Bieter

Änderungen dieser Fassung

Die Angebotsfrist wird auf den 07.08.2024 um 10:00 Uhr verlängert.

Zusätzliche Informationen

Bekanntmachungs-ID: CXVJYYDY1UYD8ZD6

Bitte beachten Sie die Frist für Bieterfragen. Für nach dem 17.06.2024 eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht gewährleistet werden.

Beschreibung

Ab dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Schule an der Höh und der Carl-Sonnenschein-Schule in 2 Losen zu vergeben.

Lose2

Lose dieser Bekanntmachung
LosGegenstandFrist
2Carl-Sonnenschein-SchuleDienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Beschreibung und weitere Angaben

Ab dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Carl-Sonnenschein-Schule zu vergeben.
Hierzu werden der Märkische Kreis, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Schule ist Ganztagsschule im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Carl-Sonnenschein-Schule auf der Grundlage des vorgenannten Runderlasses.
1.2 Räume / Einrichtungsgegenstände
Dem Träger werden für die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebots die erforderlichen Räume und Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Alle Räumlichkeiten sollen je nach Notwendigkeit und Machbarkeit nach Absprache mit Schule und Träger auf der Basis eines Raumkonzeptes gemeinsam genutzt werden können.
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände, Materialien und sonstigen Gegenstände (z. B. Verbrauchs-, Beschäftigungsmaterial u. ä.) sind Bestandteil der Schule und befinden sich somit im Eigentum des Märkischen Kreises als Schulträger.
Der Märkische Kreis trägt die Kosten für Reparaturen, Inspektion, Wartung und Neuanschaffungen der von ihr beschafften Ausstattungsgegenstände.
Der Märkische Kreis trägt die raumbezogenen Nebenkosten wie Hausmeister-, Reinigungs-, Heiz-, Strom-, und Wasserkosten.
1.3 Finanzierung "Geld oder Stelle"
Der Märkische Kreis sorgt für die Kostenerstattung des Trägers zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Programms "Geld oder Stelle" auf der Grundlage des Runderlasses des Landes NRW in der gültigen Fassung.
Der Märkische Kreis gewährt dem Träger zum Betrieb der ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote jährlich einen Zuschuss zu den Betriebskosten (Personal- und Overheadkosten), maximal in Höhe der Landesmittel (voraussichtliche Fördermittel 2024: 109.560,00 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), sofern die Mittel in dieser Höhe benötigt werden und eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung muss vierteljährlich im Rahmen eines Verwendungsnachweises gegenüber dem Märkischen Kreis als Schulträger nachgewiesen werden.
Eine Überschreitung der in der späteren Kooperationsvereinbarung festgelegten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers.
1.4 Personal
Der Träger stellt das pädagogische Fachpersonal zum Betrieb des außerunterrichtlichen Angebots im Benehmen mit der Schule ein.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das im außerunterrichtlichen Angebot tätige Personal obliegt dem Träger. Zur Abwehr von Gefahren ist die Schulleitung gegenüber dem im außerunterrichtlichen Angebot tätigen Personal weisungsberechtigt.
1.5 Angebote von externen Anbietern
Der Träger schließt die notwendigen Verträge mit Vereinen, Organisationen, Honorarkräften, Übungsleitern, ehrenamtlichen Kräften, die zum Betrieb der Ganztagsschule notwendig sind, im Einvernehmen mit der Schule.
1.6 Öffnungszeiten
Die Schule und der Träger vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen (derzeit 8.45 Uhr bis 14.45 Uhr, freitags bis 12.45 Uhr, bei Bedarf auch länger), sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
1.7 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Die zu schließende Vereinbarung tritt am 01.08.2024 in Kraft und gilt für ein Jahr, also für das Schuljahr 2024/2025 (31.07.2025).
1.8 Wertung der Angebote:
Die Wertung der Angebote erfolgt aufgrund nachstehender Zuschlagskriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung:
Bewertung des Preises: 30 %
Als zu wertender Preis sind die Personalbruttokosten inklusive Personalneben- und Overheadkosten für ein Jahr anzugeben. Der zu wertende Preis ist im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Der Preis wird wie folgt bewertet:
Das zu wertende Angebot mit dem geringsten Preis bekommt die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Für den doppelten Betrag des geringsten zu wertenden Angebotspreises werden 0 Punkte gegeben. Liegt ein Preis über dem genannten Doppelten, werden ebenfalls 0 Punkte gegeben.
Die Wertungspunkte des einzelnen Angebots errechnen sich durch Interpolation. Hierzu wird die Differenz des einzelnen Angebotspreises zum doppelten des geringsten Angebotspreises ins Verhältnis zum geringsten Angebotspreis gesetzt und mit 5 multipliziert.
Beispiel: Preis Angebot A 1.200EUR; geringster Angebotspreis 1.000EUR (verdoppelt 2.000EUR).
Punkte Angebot A: (2.000EUR-1.200EUR) / 1.000EUR x 5= 4,0 Punkte.
Zur Ermittlung der Wertungspunktzahl des Preises wird die ermittelte Punktzahl mit 30% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bewertung des Konzepts: 70 %
Es wird das Konzept nach den Maßgaben des Leistungsverzeichnisses gewertet, siehe insbesondere Nr. 2.
Die Bewertung erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, also 5 Punkte = sehr gut; 4 Punkte = gut; 3 Punkte = befriedigend; 2 Punkte = ausreichend; 1 Punkt = mangelhaft; 0 Punkte = ungenügend.
Zur Ermittlung der Wertungszahl des Konzeptes wird die ermittelte Punktzahl mit 70% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Summe der Wertungspunkte aus Preis und Konzept bekommt den Zuschlag.

HINWEIS:
Sofern mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote eingehen (Punktegleichheit), die für einen Zuschlag in Betracht kämen, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen.
Beide Lose werden

Verlängerungen
keine Verlängerung
Frist für Bieterfragen
· abgelaufen
Für KMU geeignet
ja
Geschäftszeichen des Loses
1
abgelaufen vor 823 Tagen
3Schule an der HöhDienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Beschreibung und weitere Angaben

Ab dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 (01.08.2024) beabsichtigt der Märkische Kreis die Trägerschaft des Programms "Geld oder Stelle" der Schule an der Höh zu vergeben.
Hierzu werden der Märkische Kreis, die Schulleitung und der Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Die Schule ist Ganztagsschule im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 in der gültigen Fassung.
Der Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schule an der Höh auf der Grundlage des vorgenannten Runderlasses.
1.2 Räume / Einrichtungsgegenstände
Dem Träger werden für die Durchführung des außerunterrichtlichen Angebots die erforderlichen Räume und Einrichtungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Alle Räumlichkeiten sollen je nach Notwendigkeit und Machbarkeit nach Absprache mit Schule und Träger auf der Basis eines Raumkonzeptes gemeinsam genutzt werden können.
Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände, Materialien und sonstigen Gegenstände (z. B. Verbrauchs-, Beschäftigungsmaterial u. ä.) sind Bestandteil der Schule und befinden sich somit im Eigentum des Märkischen Kreises als Schulträger.
Der Märkische Kreis trägt die Kosten für Reparaturen, Inspektion, Wartung und Neuanschaffungen der von ihr beschafften Ausstattungsgegenstände.
Der Märkische Kreis trägt die raumbezogenen Nebenkosten wie Hausmeister-, Reinigungs-, Heiz-, Strom-, und Wasserkosten.
1.3 Finanzierung "Geld oder Stelle"
Der Märkische Kreis sorgt für die Kostenerstattung des Trägers zur pädagogischen Übermittagsbetreuung und zu ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Programms "Geld oder Stelle" auf der Grundlage des Runderlasses des Landes NRW in der gültigen Fassung.
Der Märkische Kreis gewährt dem Träger zum Betrieb der ergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote jährlich einen Zuschuss zu den Betriebskosten (Personal- und Overheadkosten), maximal in Höhe der Landesmittel (voraussichtliche Fördermittel 2024: 219.130,00 EUR für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf), sofern die Mittel in dieser Höhe benötigt werden und eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt. Nicht verbrauchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen. Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung muss vierteljährlich im Rahmen eines Verwendungsnachweises gegenüber dem Märkischen Kreis als Schulträger nachgewiesen werden.
Eine Überschreitung der in der späteren Kooperationsvereinbarung festgelegten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geht zu Lasten des Trägers.
1.4 Personal
Der Träger stellt das pädagogische Fachpersonal zum Betrieb des außerunterrichtlichen Angebots im Benehmen mit der Schule ein.
Die Dienst- und Fachaufsicht über das im außerunterrichtlichen Angebot tätige Personal obliegt dem Träger. Zur Abwehr von Gefahren ist die Schulleitung gegenüber dem im außerunterrichtlichen Angebot tätigen Personal weisungsberechtigt.
1.5 Angebote von externen Anbietern
Der Träger schließt die notwendigen Verträge mit Vereinen, Organisationen, Honorarkräften, Übungsleitern, ehrenamtlichen Kräften, die zum Betrieb der Ganztagsschule notwendig sind, im Einvernehmen mit der Schule.
1.6 Öffnungszeiten
Die Schule und der Träger vereinbaren auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit dem für die Schule festgestellten Bedarf die erforderliche Betreuungszeit, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen (derzeit 7.45 Uhr bis 14.15 Uhr, dienstags und freitags bis 12.00 Uhr, bei Bedarf auch länger), sowie die jährlichen Schließungszeiten einvernehmlich.
1.7 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Die zu schließende Vereinbarung tritt am 01.08.2024 in Kraft und gilt für ein Jahr, also für das Schuljahr 2024/2025 (bis 31.07.2025).
1.8 Wertung der Angebote:
Die Wertung der Angebote erfolgt aufgrund nachstehender Zuschlagskriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung:
Bewertung des Preises: 30 %
Als zu wertender Preis sind die Personalbruttokosten inklusive Personalneben- und Overheadkosten für ein Jahr anzugeben. Der zu wertende Preis ist im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Der Preis wird wie folgt bewertet:
Das zu wertende Angebot mit dem geringsten Preis bekommt die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Für den doppelten Betrag des geringsten zu wertenden Angebotspreises werden 0 Punkte gegeben. Liegt ein Preis über dem genannten Doppelten, werden ebenfalls 0 Punkte gegeben.
Die Wertungspunkte des einzelnen Angebots errechnen sich durch Interpolation. Hierzu wird die Differenz des einzelnen Angebotspreises zum doppelten des geringsten Angebotspreises ins Verhältnis zum geringsten Angebotspreis gesetzt und mit 5 multipliziert.
Beispiel: Preis Angebot A 1.200EUR; geringster Angebotspreis 1.000EUR (verdoppelt 2.000EUR).
Punkte Angebot A: (2.000EUR-1.200EUR) / 1.000EUR x 5= 4,0 Punkte.
Zur Ermittlung der Wertungspunktzahl des Preises wird die ermittelte Punktzahl mit 30% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bewertung des Konzepts: 70 %
Es wird das Konzept nach den Maßgaben des Leistungsverzeichnisses gewertet, siehe insbesondere Nr. 2.
Die Bewertung erfolgt nach einem umgekehrten Schulnotensystem, also 5 Punkte = sehr gut; 4 Punkte = gut; 3 Punkte = befriedigend; 2 Punkte = ausreichend; 1 Punkt = mangelhaft; 0 Punkte = ungenügend.
Zur Ermittlung der Wertungszahl des Konzeptes wird die ermittelte Punktzahl mit 70% multipliziert, das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Summe der Wertungspunkte aus Preis und Konzept bekommt den Zuschlag.

HINWEIS:
Sofern mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote eingehen (Punktegleichheit), die für einen Zuschlag in Betracht kämen, wird die Entscheidung in einem Auslosungsverfahren getroffen.
Beide Lose we

Verlängerungen
keine Verlängerung
Frist für Bieterfragen
· abgelaufen
Für KMU geeignet
ja
Geschäftszeichen des Loses
2
abgelaufen vor 823 Tagen

Eckdaten

Vergabestelle
Märkischer Kreis - Der Landrat
Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Art des Auftraggebers
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf KommunalebeneKommunaler Auftraggeber
Erfüllungsort
Carl-Sonnenschein-Schule Sümmern, Gertrudisstr. 10b, 58640 Iserlohn Schule an der Höh, Bonhoeffer Str.15, 58511 LüdenscheidNUTS DEA58
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Vergaberegime
EU-weite Vergabe (oberhalb der EU-Schwellenwerte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU (öffentliche Auftragsvergabe)VgV
Art der Bekanntmachung
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Geschätzter Wert
nicht veröffentlicht
Frist für Bieterfragen
· abgelaufen
Für KMU geeignet
ja
Geschäftszeichen
2024 Geld oder Stelle CSS+SadH
Veröffentlicht
abgesendet Fr., 26.07.2024, 08:28 Uhr MESZ
Bekanntmachung
84888ca5-3931-44dc-9352-7be2f6d8962fVersion 1
Verfahrens-ID
5d1ad259-5a6a-4db4-b3e1-41997534b9b1
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Münsterzuständig für Rügen und Nachprüfungsanträge
Datenformat
eForms-Bekanntmachungeforms-de-1.1

Kategorien (CPV)

Verlauf des Verfahrens

  1. Ausschreibungansehen
  2. AusschreibungansehenÄnderung
  3. Ausschreibungdiese SeiteÄnderung

Versionen dieser Bekanntmachung

Die Angebotsfrist wird auf den 07.08.2024 um 10:00 Uhr verlängert.

  1. Version 1Aktualisierte Informationendiese Seite

Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung 84888ca5-3931-44dc-9352-7be2f6d8962f, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand