Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planung Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2025_01)
Angebotsfrist: noch 420 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Verlängerung des Open House Verfahrens um ein weiteres Jahr bis 31.12.2027
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziff. 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit
möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen
nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines
Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu
verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem
Rahmenvertrag.
Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die
Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den
Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01
sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 50
m Länge und Standard-ÜBW . Gegenstand des Loses /
Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für
Ingenieurbauwerke für große ABW. Gegenstand des
Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für
Ingenieurbauwerke für große ÜBW sowie A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen
und speziellen Tragwerken/Bauweisen. Gegenstand des Loses
/Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für
Ingenieurbauwerke für Verkehrszeichenbrücken. Gegenstand
des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen
für Ingenieurbauwerke für Stützwände. Gegenstand des Loses /
Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für
Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Planungsleistungen werden in die folgenden
Leistungsbereiche aufgeteilt:
-Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard-
ÜBW (1-/2-Feld-Bw.)
-Leistungsbereich 02: Große ABW
-Leistungsbereich 03: Große ÜBW und A-/ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen
-Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken
-Leistungsbereich 05: Stützwände
-Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände
Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass
über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher
dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des
Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal
bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden.
Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Automatisch von einer KI aus dieser Bekanntmachung erstellt – keine amtliche Angabe und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.
Nicht-exklusiver Open-House-Rahmenvertrag für Planungsleistungen an Ingenieurbauwerken, aufgeteilt in sechs Leistungsbereiche für Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Stütz- und Lärmschutzwände. Einzelaufträge können gesamte oder Teile der zugelassenen Leistungsbereiche umfassen. Genannt sind Standorte in Berlin und weiteren Städten. Beitritt während der Laufzeit möglich; der Rahmenvertrag kann bis zum 31.12.2027 verlängert werden.
Verlängerung des Open House Verfahrens um ein weiteres Jahr bis 31.12.2027
Angebotsfrist: noch 420 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 20 TageGeschätzter Wert: 250 Tsd. €
Angebotsfrist: noch 23 TageGeschätzter Wert: 250 Tsd. €
Angebotsfrist: noch 18 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Angebotsfrist: noch 19 TageGeschätzter Wert: kein Wert veröffentlicht
Quelle Bekanntmachungsservice (oeffentlichevergabe.de) (CC0) · Bekanntmachung b5f5c230-5202-491c-9ed4-c4e978082b79, Version 1 · bei uns aktualisiert · Stand